Geruch
Die Beurteilung von Gerüchen ist sehr subjektiv. Es ist allgemein bekannt, dass neu gekaufte Produkte anfänglich riechen können wie z.B. Holzwerkstoffe aller Art bei Möbeln, Leder, Lacke, Polster usw. Das kann je nach Material und Zusammensetzung einige Wochen oder Monate anhalten. Hier hilft am besten häufiges Lüften oder feuchtes Abwischen mit einem verdünnten Reinigungsmittel oder im Handel erhältlichen Geruchsneutralisierer (ohne säurehaltige Inhaltsstoffe) und danach trocken reiben. Gerüche und Ausdünstungen allgemein, z.B. von Küchen, Kamin, Tabakrauch oder von außen, können in Polstermaterialien einziehen oder an Oberflächen von Möbelteilen haften bleiben. Bestimmte Produkte wie Leder, Massivholz oder Schränke behalten zeitlebens einen leichten Eigengeruch. Alte Hausmittel als Geruchshemmer sind z.B. Kaffeepulver in eine flache Schale geben und eine zeitlang stehen lassen. Die Intensität sollte aber nach einem längeren Zeitraum nicht mehr so stark sein. Dies sollte durch einen neutralen Service beurteilt werden. Treten Gerüche auf, die gesundheitlich unbedenklich und innerhalb der Toleranzstufen von 1-3 nach der Normenregelung in der RAL-GZ 430, z. Zt. Ausgabe 2019 bei Möbeln liegen, sprechen wir von einer „warentypischen Eigenschaft“ und nicht von einer Beanstandung.
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